Wiederholt sieht sich der Bundesverband Waldbaden e.V. (BVWA) in den sozialen Netzwerken mit irreführenden Tatsachenbehauptungen, unkorrekten sowie verzerrten Darstellungen der Verbandsarbeit sowie ehrenrührigen Aussagen gegenüber Repräsentanten des Vereines konfrontiert.
Wir stellen dazu fest:
-der Bundesverband Waldbaden e.V. steht allen Interessierten offen – in Form einer Aktiven oder einer Passiven Mitgliedschaft.
-seit Vereinsgründung am 22.2.2019 ist kein einziger Mitgliedsantrag abgelehnt worden.
-Aktive Mitglieder können sich ihre Waldbaden-Kurse und vorhandene Waldbaden-Ausbildungen vom BVWA zertifizieren lassen, gemeinsam mit dem BVWA unter Berücksichtigung einer sinnvollen regionalen Streuung neue Waldbaden-Ausbildungen entwickeln/zertifizieren lassen sowie an der Formulierung von Ausbildungsstandards mitwirken. Der BVWA begrüßt diese Form der Partizipation ausdrücklich.
-lt. Satzung vom 22.2.2019, VR 1650, Amtsgericht Bad Oeynhausen, können lt. § 5, Abs. 4) Mitgliedsanträge abgelehnt werden. Dies ist bislang nicht geschehen.
-der BVWA distanziert sich von Waldbaden-Anbietern, die nach Ansicht des Bundesverbandes Waldbaden e.V. unseriös, unlauter und/oder unfair am Markt agieren, und lehnt eine Zusammenarbeit mit diesen Anbietern ab.
Der Vorstand – November 2019
Jörg Meier, 1. Vorsitzender
Regina Kindermann, 2. Vorsitzende
Diakon Jörg Schiebel, 2. Vorsitzender
Stefanie Peick, Schatzmeisterin
Minden/Westfalen 29.11.2019