Gebühren für Gestattung: Im Bundesverband Waldbaden e.V. (BVWA) mehren sich die Fälle, in denen Forstverwaltungen, bzw. Waldbesitzer Anbietern/Kursleitern von Waldbaden-Formaten Kosten für die Gestattung in Rechnung stellen oder dies planen.
Drei Beispiele:
-In einem Bezirk in Schleswig-Holstein fordert ein Forstamt von einem Waldbaden-Anbieter eine prozentuale Pro-Kopf-Pauschale, die nach der Zahl der Teilnehmer und der Kosten des jeweiligen Kurses berechnet wird.
-In einem Bezirk in Niedersachsen stellt ein Forstamt einer Kursleiterin eine Jahrespauschale für die Nutzung eines Areals für kommerzielle Waldbaden-Veranstaltungen in Rechnung.
-In einem weiteren Fall in Niedersachsen verlangt ein privater Waldbesitzer von einem Kursleiter die Kostenübernahme für die Verkehrssicherung in dem betreffenden Waldstück.
Der Bundesverband Waldbaden e.V. äußert grundsätzlich Verständnis für die Umlagen. „Waldbaden kann so auch einen Beitrag zur wirtschaftlichen Nutzung der Wälder ohne Holzeinschlag leisten“, so BVWA-Schatzmeisterin Stefanie Peick, „das ist selbstverständlich im Sinne des Bundesverbandes Waldbaden.“
Die einfache Wahrheit sei: Für Waldbaden braucht es Wald. Und somit die Zustimmung, das Wohlwollen und eine positive Grundstimmung der Waldbesitzer und Forstverwaltungen. Dies könne auch durch entsprechende Erlöse gefördert werden.
Der Bundesverband Waldbaden e.V. plädiert für solidarische Pro-Kopf/Umsatz-Regelungen, die Nebenberufler sowie Start Ups entlastet und Anbieter von kommerziellen Waldbaden-Ausbildungen sowie weiteren ertragsträchtigen Angeboten in die Pflicht nimmt. „Wer wenig mit Waldbaden verdient, zahlt wenig. Wer viel Geld mit Waldbaden verdient, zahlt entsprechend mehr“, so Verbandspräsident Jörg Meier.